Institutionelles Schutzkonzept (ISK)

für die Katholische KirchengemeindeSt. Bonifatius Gotha

  • Vorwort


    Die  Deutsche  Bischofskonferenz (DBK) hat  im  Jahr  2013 die Rahmenordnung zur Prävention  gegen  sexualisierte  Gewalt  an  Minderjährigen  und  erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich der DBK eingeführt, die im Bistum Erfurtals Ordnung zur Prävention gegen    sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen für das Bistum Erfurt (kurz: Präventionsordnung für das Bistum Erfurt -PrävOEF)am 1. Januar 2019 nach Überarbeitung der alten Präventions-ordnung in  Kraft  gesetzt  wurden. (Präventionsordnung  des  Bistums  Erfurt  unter www.bistum-erfurt.de/Prävention)

    Wir, die katholische Kirchengemeinde  „St.  Bonifatius“  Gotha, fertigtendas nachstehende Institutionelle Schutzkonzept gemäß §3 dieser Präventionsordnung an. Wir legen großen  Wert  darauf,  die  Würde,  Integrität  und  Unantastbarkeit  der Menschen -gleich welchen Alters in unserer Kirchengemeindezu schützen. Wir sind uns  der  großen  Verantwortung  für  das  körperliche,  geistige  und  seelische  Wohl  der uns anvertrautenKinder, Jugendlichen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen(KJSHE) bewusst. Es ist unsere Pflicht, sie vor jeder Form von Übergriffen, Missbrauch und Gewalt zu schützen.

    In unserer Kirchengemeindemitihren Kirchorten sollen sie, gerade vor dem Hintergrund  des  christlichen  Menschenbildes, Respekt  und  Wertschätzung  erfahren. Wir  wollen  ihre  Rechte  und  individuellen  Bedürfnisse  achten,  ihre  persönlichen Grenzen  wahren  und  einfühlsam  und  verantwortungsbewusst  mit  Nähe  und  Distanz umgehen.

    Wir  sehen in jeder  sexuellen  Grenzüberschreitung,  in  jedem  sexuellen  Missbrauch zugleich einen Akt der Gewalt und einen Missbrauch von Macht. Sexueller Missbrauchist nicht  nur eine  Straftat,sondern  auch ein  schwerer Angriff  auf  die  Würde  und Integrität eines Menschen.Vor diesem Hintergrund soll dieses Schutzkonzept helfen, ein höchstmöglichesMaß an Sensibilität, Wachsamkeitund Transparenzfür die Wahrung der Grundbedürfnisse und Grundrechte  von KJSHE zu entwickeln und eine „Kultur der Achtsamkeitund  des Vertrauens“ auf-und auszubauen.

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